Anmeldung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) 2023 BITTE DIE HINWEISE BEACHTEN !
Osterfeuer 2023
Es dürfen in diesem Jahr wieder angemeldete Osterfeuer abgebrannt werden.
Für das Oster - bzw. Brauchtumsfeuer sind spezielle Regeln laut Merkblatt einzuhalten.
Dazu habe wir einen Anmeldevordruck einmal im Word und im PDF - Format als Antragformular für die Osterfeuer beigefügt.
BITTE DIE ANMELDEVORDRUCKE KOMPLETT AUSFÜLLEN, DIE UNTERSCHRIFT MUSS LESERLICH SEIN !! SONST WIRD DAS ABBRENNEN DES OSTERFEUERS NICHT ERLAUBT !
Die Brauchtumsfeuer sind spätestens 4 Wochen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Gemeindeverwaltung Moorweg oder beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Esens anzuzeigen.
Ordnungsamt, Kulturamt, Veranstaltungen
(04971) 206-42
(04971) 206-66
(04971) 206-44
(04971) 206-66
Bitte das Merkblatt zum Abbrennen von Osterfeuern beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde Moorweg
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